Gerichtsprozess und -urteil
Der Prozess gegen den Täter fand im Oktober 2025 am Landgericht Aschaffenbug statt. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg warf dem Angeklagten unter anderem Mord, versuchten Mord und vorsätzliche Körperverletzung vor. Sie ging davon aus, dass der Täter zum Zeitpunkt des Attentats aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig war, und forderte seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Nach den Angaben der beiden Erzieherinnen der Kinderkrippengruppe verhielt sich der Täter vor dem Angriff im Park sehr auffällig: Er habe Selbstgespräche geführt und sei hin und her gelaufen. Am 30. Oktober fällte das Gericht sein Urteil: Es ordnete die unbefristete Unterbringung des Täters in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung an. Das Urteil ist rechtskräftig.